Mahnung schreiben – in 1 Minute, mit korrektem Verzugszins.

Für KMU, Selbständige und Vereine: Rechnungsdaten eintragen, Mahnstufe wählen, PDF herunterladen. Verzugszins nach Art. 104 OR wird tagesgenau berechnet. Alles läuft in deinem Browser.

Mahnungs-Generator

CHF 9.90
  • 4 Stufen: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung, letzte Mahnung
  • Verzugszins 5 % p.a. automatisch (Tage seit Fälligkeit)
  • Mahngebühr optional – mit Hinweis, wann zulässig
  • Neue Zahlungsfrist automatisch datiert, IBAN optional
  • Unbegrenzt viele Mahnungen auf diesem Gerät
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Mahnen in der Schweiz – das Wichtigste

  • Verzug: Steht ein fester Zahlungstermin auf der Rechnung, ist der Kunde ab dem Folgetag automatisch in Verzug (Art. 102 OR). Sonst erst durch die Mahnung.
  • Verzugszins: 5 % pro Jahr ab Verzug, auch ohne Vereinbarung (Art. 104 OR).
  • Mahngebühren: nur, wenn vorher konkret vereinbart (z.B. in den AGB).
  • Anzahl Mahnungen: gesetzlich nicht vorgeschrieben; üblich sind 2–3 Stufen vor der Betreibung.

Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss ich vor der Betreibung schicken?

Das Gesetz schreibt keine Mindestanzahl vor. Üblich sind eine Zahlungserinnerung und ein bis zwei Mahnungen; die letzte kündigt die Betreibung an und geht idealerweise eingeschrieben raus.

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?

5 % pro Jahr, sofern vertraglich nichts Höheres vereinbart ist (Art. 104 OR). Der Generator rechnet einfachen Zins auf Tagesbasis ab dem Fälligkeitsdatum.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Nur wenn sie vorher bestimmt vereinbart wurden, z.B. «2. Mahnung: CHF 20» in den AGB. Ohne Vereinbarung lässt du das Feld auf 0.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Generator ist eine Formulierungshilfe auf Basis allgemeiner Informationen zum Obligationenrecht.