Die Franchise können Sie bei Ihrer bisherigen Kasse ändern, ohne die Kasse zu wechseln. Entscheidend sind zwei Fristen und eine einfache Rechnung.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Schicken Sie die Änderung schriftlich, am sichersten eingeschrieben. Viele Kassen erlauben die Änderung auch im Kundenportal.
Erwachsene: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500. Kinder: CHF 0 bis 600 in 100er-Schritten. Nach der Franchise zahlen Sie zusätzlich 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350).
Vergleichen Sie für jede Franchise: Jahresprämie + Franchise + Selbstbehalt bei Ihren erwarteten Gesundheitskosten. Beispiel mit erfundenen Zahlen: Spart die Franchise 2500 gegenüber 300 jährlich CHF 1'400 Prämie, tragen Sie dafür höchstens CHF 2'200 mehr Franchise selbst. Bei kleinen Kosten gewinnt also die hohe Franchise, bei regelmässigen Arztbesuchen oder Medikamenten die tiefe.
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Änderung der Franchise per 1. Januar 2027
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bitte Sie, die Franchise meiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 1. Januar 2027 auf CHF [Betrag] zu ändern.
Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer
Bitte bestätigen Sie mir die Änderung schriftlich.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
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Eine höhere Franchise können Sie Ihrer Kasse bis 31. Dezember 2026 mitteilen. Sie gilt dann ab 1. Januar 2027.
Eine tiefere Franchise muss bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen, damit sie ab 1. Januar 2027 gilt.
Nein. Die Franchise ändern Sie bei Ihrer bisherigen Kasse. Kasse und Franchise können Sie aber auch gleichzeitig wechseln.
Nein, die Franchise gilt grundsätzlich für ein ganzes Kalenderjahr. Änderungen gelten jeweils ab 1. Januar.
Das hängt von Ihrer Prämie und Ihren erwarteten Kosten ab. Rechnen Sie Prämie plus Franchise plus Selbstbehalt für jede Stufe durch, zum Beispiel mit dem gratis Franchise-Rechner.