Für einen Wechsel auf den 1.1.2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Der Poststempel zählt nicht. Wer das verpasst, hat trotzdem noch Möglichkeiten.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Ist heute noch vor dem 30. November, senden Sie die Kündigung sofort eingeschrieben oder geben Sie sie am Schalter ab und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Adressen und Mustertext.
Eine verspätete Kündigung «auf Vorrat» wird nicht automatisch auf den nächsten möglichen Termin umgedeutet, wenn die Kasse das nicht ausdrücklich bestätigt. Lassen Sie sich jede Kündigung schriftlich bestätigen.
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Nein. Die Kündigung muss am 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Deshalb empfiehlt sich der Versand eingeschrieben einige Tage vorher.
Ja, aber nur mit Franchise 300 im Standardmodell. Die Kündigung muss dann bis 31. März 2027 bei der Kasse eintreffen.
Eine höhere Franchise ja, bis 31. Dezember 2026. Eine tiefere Franchise nur bis 30. November.
Zusatzversicherungen haben eigene Fristen gemäss Vertrag. Sie sind von der Frist der Grundversicherung unabhängig.
Rufen Sie die Kasse an und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Melden Sie sich bei der neuen Kasse an, denn der Wechsel gilt erst, wenn die neue Kasse die lückenlose Versicherung bestätigt.