Mit einem alternativen Versicherungsmodell verzichten Sie auf die freie Arztwahl und erhalten dafür einen Prämienrabatt. Den Wechsel können Sie bei der bisherigen Kasse oder zusammen mit einem Kassenwechsel machen.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Ausnahmen gelten meist für Notfälle, Frauenarzt und Augenarzt. Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen Ihrer Kasse.
Gehen Sie im Telmed- oder Hausarztmodell ohne Anruf oder Überweisung direkt zum Spezialisten, kann die Kasse die Kosten ablehnen oder Sie nach Verwarnung ins teurere Standardmodell zurückstufen. Ein Modell lohnt sich nur, wenn Sie bereit sind, die Regeln einzuhalten.
Wechsel des Versicherungsmodells per 1. Januar 2027
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bitte Sie, meine obligatorische Krankenpflegeversicherung per 1. Januar 2027 in das Modell [Telmed / HMO / Hausarzt / Standardmodell] zu wechseln. Die Franchise soll [unverändert bleiben / CHF Betrag betragen].
Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer
Bitte bestätigen Sie mir die Änderung schriftlich.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Das hängt von Kasse, Region und Franchise ab. Vergleichen Sie die Prämien der Modelle auf dem offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch).
Bei vielen Kassen bis 31. Dezember 2026 auf den 1.1.2027. Die Frist legt die Kasse fest, fragen Sie im Zweifel nach.
In der Regel muss die Mitteilung bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen, damit sie ab 1. Januar 2027 gilt.
Ja. Kündigen Sie die bisherige Kasse bis 30. November und wählen Sie bei der neuen Kasse direkt das gewünschte Modell.
Notfälle sind in allen Modellen ausgenommen. Sie dürfen direkt ins Spital oder zum Notfallarzt gehen. Viele Kassen verlangen, dass Sie danach die Beratungsstelle oder den Hausarzt informieren.