Krankenkasse wechseln mit Kindern

Jedes Familienmitglied hat eine eigene Grundversicherung. Eltern können deshalb für jedes Kind einzeln entscheiden, ob es die Kasse, die Franchise oder das Modell wechselt.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigene Kündigung pro Person: Jedes Kind braucht einen eigenen Eintrag mit Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Sie können mehrere Personen in einem Brief kündigen, wenn alle aufgeführt sind und die Eltern unterschreiben.
  • Frist: Kündigung der Grundversicherung bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffend, Wechsel per 1.1.2027.
  • Kinder dürfen bei einer anderen Kasse sein als die Eltern. Die Kasse muss jedes Kind in die Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.
  • Kinderfranchise: CHF 0 bis 600 in 100er-Schritten. Der Selbstbehalt für Kinder ist auf CHF 350 pro Jahr begrenzt, für mehrere Kinder einer Familie zusammen auf höchstens CHF 1'000.

Vorsicht bei der Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen (z.B. Zahnspange, Spital halbprivat) dürfen eine Gesundheitsprüfung verlangen. Wechseln Sie nur die Grundversicherung und behalten Sie die bestehende Zusatzversicherung, wenn Ihr Kind heute Vorbehalte bekommen könnte. Das ist erlaubt (Art. 7 Abs. 7 KVG). Mehr zur Zusatzversicherung.

Neugeborene

Ein Baby muss innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Dann gilt die Versicherung rückwirkend ab Geburt. Viele Eltern melden das Kind schon vor der Geburt an, damit die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.

Lohnt sich ein Wechsel für Kinder?

Kinderprämien sind tiefer, der Unterschied zwischen den Kassen kann aber pro Kind trotzdem einige hundert Franken pro Jahr ausmachen. Vergleichen Sie die Kinderprämie in Ihrer Prämienregion auf dem offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) und prüfen Sie im Franchise-Rechner, ob Franchise 0 oder eine höhere Kinderfranchise günstiger ist.

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Häufige Fragen

Kann mein Kind bei einer anderen Krankenkasse sein als ich?

Ja. Jede Person hat eine eigene Grundversicherung. Kinder können bei einer anderen Kasse versichert sein als die Eltern.

Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Kündigungsbrief?

Nicht zwingend. Ein gemeinsamer Brief genügt, wenn alle Personen mit Geburtsdatum und Versichertennummer aufgeführt sind. Viele Eltern schicken trotzdem pro Person einen Brief, damit nichts verwechselt wird.

Wer unterschreibt die Kündigung für ein Kind?

Bei minderjährigen Kindern unterschreiben die Eltern oder die gesetzliche Vertretung.

Welche Franchise ist für Kinder am günstigsten?

Das hängt von den erwarteten Kosten ab. Bei Kindern mit regelmässigen Arztbesuchen ist oft Franchise 0 günstiger, bei selten kranken Kindern eine höhere Franchise. Rechnen Sie beides durch.

Verliert mein Kind die Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung wechsle?

Nein. Die Zusatzversicherung bleibt bestehen, solange Sie sie nicht selbst kündigen. Die Kasse darf sie wegen des Wechsels nicht kündigen.