Jedes Familienmitglied hat eine eigene Grundversicherung. Eltern können deshalb für jedes Kind einzeln entscheiden, ob es die Kasse, die Franchise oder das Modell wechselt.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Zusatzversicherungen (z.B. Zahnspange, Spital halbprivat) dürfen eine Gesundheitsprüfung verlangen. Wechseln Sie nur die Grundversicherung und behalten Sie die bestehende Zusatzversicherung, wenn Ihr Kind heute Vorbehalte bekommen könnte. Das ist erlaubt (Art. 7 Abs. 7 KVG). Mehr zur Zusatzversicherung.
Ein Baby muss innert drei Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Dann gilt die Versicherung rückwirkend ab Geburt. Viele Eltern melden das Kind schon vor der Geburt an, damit die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Kinderprämien sind tiefer, der Unterschied zwischen den Kassen kann aber pro Kind trotzdem einige hundert Franken pro Jahr ausmachen. Vergleichen Sie die Kinderprämie in Ihrer Prämienregion auf dem offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) und prüfen Sie im Franchise-Rechner, ob Franchise 0 oder eine höhere Kinderfranchise günstiger ist.
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Ja. Jede Person hat eine eigene Grundversicherung. Kinder können bei einer anderen Kasse versichert sein als die Eltern.
Nicht zwingend. Ein gemeinsamer Brief genügt, wenn alle Personen mit Geburtsdatum und Versichertennummer aufgeführt sind. Viele Eltern schicken trotzdem pro Person einen Brief, damit nichts verwechselt wird.
Bei minderjährigen Kindern unterschreiben die Eltern oder die gesetzliche Vertretung.
Das hängt von den erwarteten Kosten ab. Bei Kindern mit regelmässigen Arztbesuchen ist oft Franchise 0 günstiger, bei selten kranken Kindern eine höhere Franchise. Rechnen Sie beides durch.
Nein. Die Zusatzversicherung bleibt bestehen, solange Sie sie nicht selbst kündigen. Die Kasse darf sie wegen des Wechsels nicht kündigen.