Zusatzversicherungen (z.B. Spital halbprivat, Zahn, Alternativmedizin) laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht nach dem KVG. Darum gelten andere Fristen als bei der Grundversicherung.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Eine neue Zusatzversicherung kann Sie nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Kündigen Sie die alte Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die neue Kasse Sie schriftlich aufgenommen hat.
Kündigung Zusatzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich folgende Zusatzversicherung(en) [Bezeichnung] auf den nächstmöglichen Termin, gemäss Ihren AVB per [Datum].
Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer, Policennummer
Meine Grundversicherung ist von dieser Kündigung nicht betroffen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und das Vertragsende schriftlich.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
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Nein. Sie können die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Kasse darf sie deswegen nicht kündigen.
Das steht in Ihrer Police und den AVB. Oft gilt Ende Kalenderjahr mit drei Monaten Frist. Bei einer Prämienerhöhung gibt es je nach AVB ein zusätzliches Kündigungsrecht.
Für Verträge ab 1.1.2022 gilt ein Kündigungsrecht nach drei Jahren mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG). Bei älteren Verträgen gelten die vereinbarten Laufzeiten.
Weil Zusatzversicherer eine Gesundheitsprüfung machen und Sie ablehnen dürfen. Ohne Zusage riskieren Sie, ohne Zusatzdeckung dazustehen.