Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1.1.2027 muss die Kündigung bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Welcher Weg sicher ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie den Eingang später beweisen können.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Die Kündigung der Grundversicherung wird erst wirksam, wenn die neue Kasse der bisherigen bestätigt, dass Sie ab 1.1.2027 ohne Unterbruch versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Melden Sie sich also rechtzeitig bei der neuen Kasse an. Haben Sie noch Ausstände, lesen Sie Wechseln trotz offener Prämien.
Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, die Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026, Datum und Unterschrift. Gilt die Kündigung für die ganze Familie, führen Sie alle Personen mit Versichertennummer auf. Zusatzversicherungen kündigen Sie separat und nur, wenn Sie das wirklich wollen. Gratis-Kündigungsbrief als PDF.
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Viele Kassen akzeptieren E-Mail oder Kundenportal. Weil Sie den Eingang beweisen müssen, ist ein eingeschriebener Brief mit Unterschrift der sicherste Weg. Verlangen Sie bei E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Nein. Die Kündigung muss am 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Schicken Sie sie deshalb einige Tage vorher ab.
Nein, der 30. November 2026 ist ein Montag. Planen Sie trotzdem Reserve für die Post ein.
Bei einem Brief: ja. Bei E-Mail oder Portal gelten die Regeln der jeweiligen Kasse. Fragen Sie im Zweifel nach oder schicken Sie zusätzlich einen unterschriebenen Brief.
Dann müssen Sie beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig eingetroffen ist. Darum Einschreiben, Eingangsbestätigung oder Portal-Quittung aufbewahren.
Ratgeber 2027: Franchise wechseln · Kündigungsfrist verpasst? · Zusatzversicherung kündigen · Wechseln mit Kindern · Telmed/HMO-Modell wechseln · Wechseln trotz offener Prämien · Kündigen per E-Mail? · Prämienverbilligung · Unfalldeckung · Zusatz behalten · Wechseln bei Krankheit · KK und Umzug · Wechsel auf 30. Juni · Kündigung bestätigt?