Krankenkasse kündigen: E-Mail oder eingeschrieben?

Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1.1.2027 muss die Kündigung bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Welcher Weg sicher ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie den Eingang später beweisen können.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Die Wege im Vergleich

  • Brief eingeschrieben: Der sicherste Weg. Mit der Sendungsnummer können Sie beweisen, wann die Kündigung zugestellt wurde. Schicken Sie ihn einige Tage vor der Frist ab, denn der Poststempel zählt nicht.
  • A-Post ohne Einschreiben: Gültig, aber Sie können den Eingang nicht beweisen, wenn die Kasse ihn bestreitet.
  • E-Mail: Viele Kassen akzeptieren sie, manche verlangen in ihren Bedingungen aber eine unterschriebene Kündigung. Ohne Eingangsbestätigung tragen Sie das Risiko.
  • Kundenportal oder App: Oft der schnellste Weg. Speichern Sie die Bestätigung als Screenshot oder PDF.
  • Am Schalter: Lassen Sie sich den Eingang mit Datum auf einer Kopie bestätigen.

Was die Kündigung erst wirksam macht

Die Kündigung der Grundversicherung wird erst wirksam, wenn die neue Kasse der bisherigen bestätigt, dass Sie ab 1.1.2027 ohne Unterbruch versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Melden Sie sich also rechtzeitig bei der neuen Kasse an. Haben Sie noch Ausstände, lesen Sie Wechseln trotz offener Prämien.

Inhalt der Kündigung

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, die Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026, Datum und Unterschrift. Gilt die Kündigung für die ganze Familie, führen Sie alle Personen mit Versichertennummer auf. Zusatzversicherungen kündigen Sie separat und nur, wenn Sie das wirklich wollen. Gratis-Kündigungsbrief als PDF.

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Häufige Fragen

Ist eine Kündigung der Krankenkasse per E-Mail gültig?

Viele Kassen akzeptieren E-Mail oder Kundenportal. Weil Sie den Eingang beweisen müssen, ist ein eingeschriebener Brief mit Unterschrift der sicherste Weg. Verlangen Sie bei E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Zählt der Poststempel vom 30. November?

Nein. Die Kündigung muss am 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Schicken Sie sie deshalb einige Tage vorher ab.

Fällt der 30. November 2026 auf ein Wochenende?

Nein, der 30. November 2026 ist ein Montag. Planen Sie trotzdem Reserve für die Post ein.

Muss die Kündigung unterschrieben sein?

Bei einem Brief: ja. Bei E-Mail oder Portal gelten die Regeln der jeweiligen Kasse. Fragen Sie im Zweifel nach oder schicken Sie zusätzlich einen unterschriebenen Brief.

Was, wenn die Kasse den Eingang bestreitet?

Dann müssen Sie beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig eingetroffen ist. Darum Einschreiben, Eingangsbestätigung oder Portal-Quittung aufbewahren.

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