Die Grundversicherung deckt auch Unfälle, ausser Sie sind bereits über den Arbeitgeber obligatorisch nach UVG versichert. Dann können Sie den Unfall bei der Kasse ausschliessen und sparen meist einige Prozent der Prämie.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Arbeiten Sie bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche, sind Sie für Berufs- und Nichtberufsunfälle obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Für diese Zeit dürfen Sie die Unfalldeckung in der Krankenkasse sistieren (Art. 8 KVG). Unter 8 Stunden pro Woche sind nur Berufsunfälle über den Arbeitgeber gedeckt, dann braucht es die Unfalldeckung in der Krankenkasse.
Wer eine kürzere Lücke überbrücken will, kann beim UVG-Versicherer des bisherigen Arbeitgebers eine Abredeversicherung für bis zu 6 Monate abschliessen.
Geben Sie bei der Anmeldung an der neuen Kasse an, ob der Unfall eingeschlossen sein soll. Die Wahl gilt nicht automatisch weiter. Prüfen Sie die neue Police im Dezember auf diesen Punkt.
Einschluss der Unfalldeckung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mein Arbeitsverhältnis endet am [Datum]. Ich bitte Sie, die Unfalldeckung meiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung ab [Datum] wieder einzuschliessen.
Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer
Freundliche Grüsse
Unterschrift
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Meist einige Prozent der Grundversicherungsprämie. Den genauen Betrag zeigt Ihre Police oder der Prämienrechner der Kasse.
Die Krankenkasse deckt den Unfall trotzdem, denn die Sistierung endet mit der UVG-Deckung. Sie verlangt aber die Prämie für die Unfalldeckung rückwirkend nach. Melden Sie die Änderung deshalb sofort.
Ab 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind auch Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber gedeckt. Darunter sind nur Berufsunfälle gedeckt, Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dann als Berufsunfall.
Ja. Geben Sie bei der Anmeldung an der neuen Kasse an, ob Sie über den Arbeitgeber nach UVG versichert sind.
Für Nichtberufsunfälle bis 31 Tage nach dem letzten Tag mit Lohnanspruch. Mit einer Abredeversicherung lässt sie sich bis 6 Monate verlängern.