Krankenkasse auf Mitte Jahr wechseln

Ein Wechsel auf den 1. Juli ist möglich, aber nur für einen Teil der Versicherten. Für alle anderen bleibt der 1. Januar.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Wer auf den 30. Juni wechseln kann

Nach Art. 7 Abs. 1 KVG kann man die Grundversicherung mit drei Monaten Frist auf Ende eines Kalendersemesters kündigen. Das gilt für Versicherte mit ordentlicher Franchise (CHF 300, Kinder CHF 0) im Standardmodell mit freier Arztwahl. Die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse eintreffen.

Wer nur auf Neujahr wechseln kann

  • Wählbare Franchise (500 bis 2500 bzw. bei Kindern 100 bis 600)
  • Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell
  • Bonusversicherung

Diese besonderen Versicherungsformen kann man nur auf Ende Kalenderjahr verlassen. Für 2027 heisst das: Kündigung bis 30. November 2026.

Bei einer Prämienerhöhung

Teilt die Kasse eine neue Prämie mit, können alle Versicherten mit einem Monat Frist auf Ende des Monats vor Gültigkeit der neuen Prämie wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für Prämien ab 1.1.2027 ist das wiederum der 30. November 2026.

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Häufige Fragen

Kann ich mit Franchise 2500 im Sommer wechseln?

Nein. Mit wählbarer Franchise geht ein Wechsel nur auf Ende Jahr.

Was, wenn ich den 30. November verpasst habe?

Mit Franchise 300 im Standardmodell bleibt der Wechsel auf 1. Juli 2027 (Kündigung bis 31. März 2027). Mehr dazu unter Kündigungsfrist verpasst.

Gilt das auch für die Zusatzversicherung?

Nein. Zusatzversicherungen haben eigene Vertragsbedingungen und Fristen.