Die Kündigung allein beendet die Versicherung noch nicht. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Kasse die lückenlose Versicherung bestätigt hat.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Das passiert in der Grundversicherung nicht: Die alte Versicherung endet erst mit der Meldung der neuen. Zahlen Sie im Januar nur die Prämie der neuen Kasse, sobald die Kündigung bestätigt ist.
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Eine feste Frist gibt es nicht. Viele Kassen bestätigen im Dezember. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig eingetroffen ist und die neue Kasse Sie gemeldet hat.
Dann bleibt die alte Versicherung bestehen, bis eine neue Kasse die lückenlose Versicherung meldet. Stellen Sie den Antrag bei der neuen Kasse rasch.
Fragen Sie die bisherige Kasse. Solange keine neue Kasse Sie gemeldet hat, bleiben Sie ohnehin dort versichert.