Nach der Kündigung: so geht es weiter

Die Kündigung allein beendet die Versicherung noch nicht. Wirksam wird sie erst, wenn die neue Kasse die lückenlose Versicherung bestätigt hat.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Der Ablauf

  1. Kündigung eingeschrieben an die bisherige Kasse, Eingang bis 30. November 2026.
  2. Antrag bei der neuen Kasse stellen. Sie muss jede Person in der Grundversicherung aufnehmen.
  3. Meldung: Die neue Kasse teilt der bisherigen mit, dass Sie ab 1.1.2027 ohne Unterbruch versichert sind. Erst dann endet die alte Versicherung (Art. 7 Abs. 5 KVG).
  4. Bestätigungen kommen meist im Dezember: Kündigungsbestätigung der alten, Police der neuen Kasse.

Wenn nichts kommt

  • Ende Dezember noch keine Police: bei der neuen Kasse nachfragen und die Antragsbestätigung verlangen.
  • Keine Kündigungsbestätigung: Einschreibe-Quittung bereithalten und bei der alten Kasse nachfragen.
  • Meldet die neue Kasse zu spät, bleiben Sie vorerst bei der alten. Die neue Kasse muss Ihnen den daraus entstehenden Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz (Art. 7 Abs. 5 KVG).

Doppelt versichert?

Das passiert in der Grundversicherung nicht: Die alte Versicherung endet erst mit der Meldung der neuen. Zahlen Sie im Januar nur die Prämie der neuen Kasse, sobald die Kündigung bestätigt ist.

Brief fertig als PDF

CHF 24
  • Kündigung, Franchise- oder Modellwechsel als unterschriftsbereites PDF
  • Adresse der Kasse schon eingesetzt
  • Beliebig viele Briefe für die ganze Familie

Wechsel-Paket ansehen

Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF

Häufige Fragen

Wann muss die Kündigungsbestätigung spätestens kommen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Viele Kassen bestätigen im Dezember. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig eingetroffen ist und die neue Kasse Sie gemeldet hat.

Ich habe gekündigt, aber noch keine neue Kasse. Was passiert?

Dann bleibt die alte Versicherung bestehen, bis eine neue Kasse die lückenlose Versicherung meldet. Stellen Sie den Antrag bei der neuen Kasse rasch.

Kann ich die Kündigung zurückziehen?

Fragen Sie die bisherige Kasse. Solange keine neue Kasse Sie gemeldet hat, bleiben Sie ohnehin dort versichert.