Für die Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Jede Kasse muss Sie in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, unabhängig von Alter, Krankheit oder Schwangerschaft. Der Wechsel auf den 1.1.2027 ist also auch dann möglich.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Die Kassen müssen jede versicherungspflichtige Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen (Art. 4 Abs. 2 KVG). Gesundheitsfragen, Vorbehalte oder Wartefristen sind in der Grundversicherung nicht erlaubt. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich.
Die Leistungen bei Mutterschaft sind in der Grundversicherung bei allen Kassen gleich und ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Wechsel ändert daran nichts. Melden Sie das Kind nach der Geburt rasch an, mehr zu Kindern.
Für Zusatzversicherungen (z.B. halbprivat, Alternativmedizin) dürfen Kassen Gesundheitsfragen stellen und Sie ablehnen. Kündigen Sie daher nur die Grundversicherung und behalten Sie die Zusatzversicherung: So gehts.
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In der Grundversicherung nein. Jede Kasse muss Sie in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen. Ablehnen darf sie nur bei Zusatzversicherungen.
Ja. Die Leistungen der Grundversicherung bei Mutterschaft sind überall gleich.
Der Wechsel gilt trotzdem ab 1. Januar. Informieren Sie beide Kassen und das Spital über den Wechsel.
Für die Grundversicherung nicht. Nur bei einem Antrag für eine Zusatzversicherung.
Wer betrieben wird und Ausstände hat, kann nicht wechseln, bis alles bezahlt ist. Details: Wechseln trotz offener Prämien.