Wechseln trotz Krankheit oder Schwangerschaft

Für die Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung. Jede Kasse muss Sie in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, unabhängig von Alter, Krankheit oder Schwangerschaft. Der Wechsel auf den 1.1.2027 ist also auch dann möglich.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Was das Gesetz sagt

Die Kassen müssen jede versicherungspflichtige Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen (Art. 4 Abs. 2 KVG). Gesundheitsfragen, Vorbehalte oder Wartefristen sind in der Grundversicherung nicht erlaubt. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich.

Laufende Behandlung

  • Ab 1.1.2027 zahlt die neue Kasse die Behandlungen ab diesem Datum, die alte die bis 31.12.2026.
  • Kostengutsprachen (z.B. für Physiotherapie oder Medikamente mit Limitation) müssen Sie bei der neuen Kasse neu einholen. Bitten Sie Ihre Ärztin früh im Dezember darum.
  • Wechseln Sie gleichzeitig in ein Hausarzt- oder HMO-Modell, klären Sie vorher, ob Ihre behandelnden Ärzte dort zugelassen sind.

Schwangerschaft

Die Leistungen bei Mutterschaft sind in der Grundversicherung bei allen Kassen gleich und ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ein Wechsel ändert daran nichts. Melden Sie das Kind nach der Geburt rasch an, mehr zu Kindern.

Achtung bei Zusatzversicherungen

Für Zusatzversicherungen (z.B. halbprivat, Alternativmedizin) dürfen Kassen Gesundheitsfragen stellen und Sie ablehnen. Kündigen Sie daher nur die Grundversicherung und behalten Sie die Zusatzversicherung: So gehts.

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Häufige Fragen

Darf mich eine Kasse wegen Krankheit ablehnen?

In der Grundversicherung nein. Jede Kasse muss Sie in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen. Ablehnen darf sie nur bei Zusatzversicherungen.

Kann ich während der Schwangerschaft die Kasse wechseln?

Ja. Die Leistungen der Grundversicherung bei Mutterschaft sind überall gleich.

Was gilt, wenn ich über Neujahr im Spital bin?

Der Wechsel gilt trotzdem ab 1. Januar. Informieren Sie beide Kassen und das Spital über den Wechsel.

Muss ich der neuen Kasse meine Krankheiten melden?

Für die Grundversicherung nicht. Nur bei einem Antrag für eine Zusatzversicherung.

Muss ich bei offenen Prämien bleiben?

Wer betrieben wird und Ausstände hat, kann nicht wechseln, bis alles bezahlt ist. Details: Wechseln trotz offener Prämien.