Wer umzieht, zahlt ab dem Umzug die Prämie des neuen Wohnorts. Ein Umzug allein gibt aber kein Recht auf einen sofortigen Kassenwechsel.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Wer nach dem Umzug eine günstigere Kasse will, kündigt wie alle anderen: Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Vergleichen Sie die Prämien für Ihre neue Adresse, nicht die alte.
Wer die Schweiz verlässt, ist in der Regel nicht mehr obligatorisch versichert. Melden Sie den Wegzug mit der Abmeldebestätigung der Gemeinde der Kasse. Für Grenzgänger, Rentner in der EU und Entsandte gelten Sonderregeln; klären Sie diese vorher mit der Kasse.
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Nein, nur wenn die Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist. Sonst gelten die normalen Termine, für 2027 der 30. November 2026.
Ab dem Umzug. Darum die neue Adresse rasch melden, sonst kommt später eine Nachforderung.
Ja. Die Prämie hängt vom Wohnort ab, und die Kasse braucht die aktuelle Adresse.