Zwischen 19 und 25 dürfen die Kassen tiefere Prämien verlangen als für Erwachsene. Mit dem 26. Geburtstag steigt die Prämie deshalb oft spürbar. Ein guter Moment zum Vergleichen.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Ab 18 sind Sie selbst Vertragspartner der Kasse. Haben die Eltern Sie bisher versichert, können Sie selbst kündigen, wechseln und Ihre Franchise wählen. Wer noch bei den Eltern wohnt, bleibt oft in der Familienpolice; das ist kein Grund, nicht zu vergleichen.
Wer selten zum Arzt geht, fährt mit einer hohen Franchise oft günstiger, muss aber im Notfall bis zur Franchise plus 10 % Selbstbehalt (höchstens CHF 700) selbst zahlen. Rechnen Sie beide Fälle durch und legen Sie den Betrag als Reserve zur Seite. Gratis Franchise-Rechner.
Junge Erwachsene in Ausbildung können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Ob dabei das Einkommen der Eltern mitzählt, regelt jeder Kanton selbst. So beantragen Sie die Verbilligung.
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Die Kassen ordnen die Altersgruppe nach Kalenderjahr zu. Ab wann Sie die Erwachsenenprämie zahlen, steht in Ihrer Prämienmitteilung bzw. Police.
Ja. Ab 18 entscheiden Sie selbst. Für 2027 muss die Kündigung bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Wer nicht mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, braucht die Unfalldeckung in der Krankenkasse. Mehr dazu unter Unfall einschliessen oder ausschliessen.