Krankenkasse wechseln im Rentenalter

In der Grundversicherung gibt es kein Höchstalter. Die neue Kasse muss Sie ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, und die Leistungen sind bei allen Kassen gleich.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Grundversicherung: kein Risiko beim Wechsel

  • Aufnahmepflicht: Jede Kasse muss jede Person in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit (Art. 4 Abs. 2 KVG).
  • Gleiche Leistungen: Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch.
  • Gleiche Prämie für alle Erwachsenen: Innerhalb einer Kasse und Prämienregion zahlen Erwachsene ab 26 dieselbe Prämie, egal wie alt.

Zusatzversicherung: hier aufpassen

Zusatzversicherungen sind privatrechtlich. Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte machen oder ablehnen, und viele nehmen ab einem gewissen Alter gar nicht mehr auf. Behalten Sie die bestehende Zusatzversicherung, wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln. Das ist erlaubt. Wie das geht.

Nach der Pensionierung prüfen

  • Unfalldeckung: Mit dem Ende der Anstellung endet die Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse muss dann eingeschlossen sein. Mehr dazu.
  • Franchise: Wer regelmässig Medikamente braucht oder öfter zum Arzt geht, rechnet mit einer tiefen Franchise oft günstiger. Gratis Franchise-Rechner.
  • Prämienverbilligung: Mit tieferem Einkommen nach der Pensionierung kann ein Anspruch entstehen. Antrag stellen.

Frist für 2027

Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Am sichersten eingeschrieben, einige Tage vorher. Angehörige dürfen beim Brief helfen; unterschreiben muss die versicherte Person oder ihre bevollmächtigte Vertretung.

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  • Adresse der Kasse schon eingesetzt
  • Beliebig viele Briefe für die ganze Familie

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Häufige Fragen

Darf eine Kasse mich wegen meines Alters ablehnen?

In der Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss Sie aufnehmen. In der Zusatzversicherung darf sie ablehnen.

Verliere ich bei einem Wechsel Leistungen?

In der Grundversicherung nicht, die Leistungen sind gesetzlich gleich. Unterschiede gibt es nur bei Service und Zusatzversicherungen.

Kann mein Sohn oder meine Tochter für mich kündigen?

Mit einer schriftlichen Vollmacht ja. Sonst unterschreiben Sie selbst; Ihre Angehörigen können den Brief vorbereiten.