In der Grundversicherung gibt es kein Höchstalter. Die neue Kasse muss Sie ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, und die Leistungen sind bei allen Kassen gleich.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Zusatzversicherungen sind privatrechtlich. Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte machen oder ablehnen, und viele nehmen ab einem gewissen Alter gar nicht mehr auf. Behalten Sie die bestehende Zusatzversicherung, wenn Sie nur die Grundversicherung wechseln. Das ist erlaubt. Wie das geht.
Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Am sichersten eingeschrieben, einige Tage vorher. Angehörige dürfen beim Brief helfen; unterschreiben muss die versicherte Person oder ihre bevollmächtigte Vertretung.
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In der Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss Sie aufnehmen. In der Zusatzversicherung darf sie ablehnen.
In der Grundversicherung nicht, die Leistungen sind gesetzlich gleich. Unterschiede gibt es nur bei Service und Zusatzversicherungen.
Mit einer schriftlichen Vollmacht ja. Sonst unterschreiben Sie selbst; Ihre Angehörigen können den Brief vorbereiten.