Ein Wechsel auf den 1. Juli ist möglich, aber nur für einen Teil der Versicherten. Für alle anderen bleibt der 1. Januar.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Nach Art. 7 Abs. 1 KVG kann man die Grundversicherung mit drei Monaten Frist auf Ende eines Kalendersemesters kündigen. Das gilt für Versicherte mit ordentlicher Franchise (CHF 300, Kinder CHF 0) im Standardmodell mit freier Arztwahl. Die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse eintreffen.
Diese besonderen Versicherungsformen kann man nur auf Ende Kalenderjahr verlassen. Für 2027 heisst das: Kündigung bis 30. November 2026.
Teilt die Kasse eine neue Prämie mit, können alle Versicherten mit einem Monat Frist auf Ende des Monats vor Gültigkeit der neuen Prämie wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für Prämien ab 1.1.2027 ist das wiederum der 30. November 2026.
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Nein. Mit wählbarer Franchise geht ein Wechsel nur auf Ende Jahr.
Mit Franchise 300 im Standardmodell bleibt der Wechsel auf 1. Juli 2027 (Kündigung bis 31. März 2027). Mehr dazu unter Kündigungsfrist verpasst.
Nein. Zusatzversicherungen haben eigene Vertragsbedingungen und Fristen.