Die Kassen haben die Prämien für 2027 mitgeteilt. Wer mehr zahlen muss, kann die Grundversicherung auf Ende Jahr wechseln, unabhängig von Franchise und Modell.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Nach Art. 7 Abs. 2 KVG muss die Kasse die neue Prämie mindestens zwei Monate vor ihrer Gültigkeit mitteilen. Mit der Mitteilung können Sie die Grundversicherung mit einem Monat Frist auf das Ende des Monats kündigen, der vor der neuen Prämie liegt. Für Prämien ab 1.1.2027 heisst das: Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen.
Das Kündigungsrecht bei einer Prämienänderung gilt für alle Versicherten, also auch mit Franchise 500 bis 2500 und im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell. Diese können ohnehin auf Ende Jahr wechseln; die Prämienmitteilung ist die Gelegenheit dafür.
Zusatzversicherungen folgen ihren eigenen Vertragsbedingungen. Manche Verträge sehen bei einer Prämienerhöhung ebenfalls ein Kündigungsrecht vor, aber mit eigenen Fristen. Lesen Sie die AVB, bevor Sie die Zusatzversicherung kündigen. Mehr zur Zusatzversicherung.
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Die Kündigung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Der Poststempel genügt nicht.
Ja. Bei einer Prämienänderung dürfen alle Versicherten auf Ende Jahr wechseln, unabhängig von Franchise und Versicherungsmodell.
Auf Ende Jahr wechseln können Sie trotzdem: mit ordentlicher Frist bis 30. November, gleich wie bei einer Erhöhung.
Die Kasse muss die neue Prämie mindestens zwei Monate vor Gültigkeit mitteilen. Ist das nicht geschehen, fragen Sie die Kasse schriftlich nach und wenden Sie sich bei Bedarf an die Ombudsstelle Krankenversicherung.