Krankenkasse beim Auswandern beenden

Wer die Schweiz verlässt, ist nicht mehr versicherungspflichtig. Die Grundversicherung endet dann mit dem Wegzug, ohne die üblichen Fristen.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Grundversicherung endet mit dem Wegzug

Die Versicherungspflicht hängt am Wohnsitz in der Schweiz. Wer ihn aufgibt, für den endet die Grundversicherung, sobald die Pflicht entfällt (Art. 5 Abs. 3 KVG). Sie brauchen dafür keine Kündigung auf 30. November oder 30. Juni.

So melden Sie sich ab

  1. Bei der Wohngemeinde abmelden und die Abmeldebestätigung verlangen.
  2. Der Kasse schriftlich das Wegzugsdatum melden und die Bestätigung beilegen.
  3. Die Kasse beendet die Versicherung auf das Wegzugsdatum und rechnet die Prämie anteilig ab. Zu viel bezahlte Prämien erhalten Sie zurück.
  4. Rechnungen für Behandlungen vor dem Wegzug noch bei der Kasse einreichen.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen bleiben Sie trotz Wohnsitz im Ausland in der Schweiz versicherungspflichtig, zum Beispiel als Grenzgänger, als Bezüger einer Schweizer Rente in einem EU- oder EFTA-Staat oder bei einer Entsendung durch einen Schweizer Arbeitgeber. Klären Sie das vor dem Wegzug mit der Kasse.

Zusatzversicherung separat

Die Zusatzversicherung endet nicht automatisch. Was beim Wegzug gilt, regeln die AVB. Manche Kassen bieten eine Sistierung an, damit Sie bei einer Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung wieder einsteigen können. Zusatzversicherung kündigen.

Mustertext

Wegzug ins Ausland, Ende der Grundversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich verlege meinen Wohnsitz per [Datum] nach [Land]. Ich bitte Sie, meine obligatorische Krankenpflegeversicherung auf dieses Datum zu beenden und mir zu viel bezahlte Prämien auf folgendes Konto zurückzuerstatten: [IBAN].

Beilage: Abmeldebestätigung der Gemeinde

Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer

Freundliche Grüsse

Unterschrift

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CHF 24
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Häufige Fragen

Muss ich beim Auswandern die Kündigungsfrist einhalten?

Nein. Die Grundversicherung endet mit dem Wegzug, wenn die Versicherungspflicht entfällt. Die Abmeldebestätigung der Gemeinde ist der Nachweis.

Bekomme ich Prämien zurück?

Ja, Prämien für die Zeit nach dem Wegzug werden anteilig zurückerstattet.

Bin ich im Ausland noch über die Schweizer Kasse versichert?

Nach dem Ende der Grundversicherung nicht mehr. Organisieren Sie die Versicherung im neuen Land rechtzeitig.

Was, wenn ich nur für ein paar Monate ins Ausland gehe?

Wer den Wohnsitz in der Schweiz behält, bleibt versichert. Fragen Sie die Kasse nach der Deckung im Ausland.

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