Wer sich selbständig macht, verliert die Unfallversicherung des Arbeitgebers. In der Krankenkasse sollten Sie deshalb gleich zwei Dinge prüfen: die Unfalldeckung und die Franchise.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Viele Selbständige wählen in der Krankenkasse den Unfalleinschluss und sichern den Erwerbsausfall separat mit einer Krankentaggeld- oder Unfalltaggeldversicherung ab.
Die Deckung des Arbeitgebers läuft bis zum 31. Tag nach dem letzten Lohnanspruch (Art. 3 Abs. 2 UVG). Melden Sie Ihrer Kasse rechtzeitig, dass der Unfall ab dann wieder eingeschlossen sein soll. Mustertext und Details.
Eine hohe Franchise senkt die Fixkosten, bedeutet aber im Ernstfall bis CHF 3'200 Eigenanteil pro Jahr (Franchise 2500 plus Selbstbehalt). Planen Sie diesen Betrag als Reserve ein. Franchise 300 oder 2500? · Kostenbeteiligung erklärt.
Für den Wechsel auf 1. Januar 2027 muss die Kündigung bis 30. November 2026 eintreffen. Prämien vergleichen Sie mit Unfall, falls Sie keine UVG-Deckung haben. So vergleichen Sie richtig.
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Nicht automatisch. Sie müssen den Unfall bei der Krankenkasse einschliessen oder sich freiwillig nach UVG versichern.
Der Einschluss in der Krankenkasse ist günstiger, deckt aber nur Heilungskosten. Die freiwillige UVG zahlt auch Taggeld und Renten.
Ab dem Ende der Nachdeckung, also ab dem 31. Tag nach dem letzten Lohnanspruch beim Arbeitgeber.
Arbeiten Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie über ihn auch gegen Freizeitunfälle versichert und können den Unfall in der Krankenkasse ausschliessen.