Krankenkasse nach einem Todesfall

Angehörige müssen die Grundversicherung einer verstorbenen Person nicht kündigen. Sie endet mit dem Tod. Ein paar Dinge sollten Sie der Kasse trotzdem melden.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Die Versicherung endet mit dem Tod

Die Grundversicherung endet, wenn die Versicherungspflicht entfällt, und das ist mit dem Tod der Fall (Art. 5 Abs. 3 KVG). Eine Kündigung mit Frist braucht es nicht. Die Prämie ist nur bis zum Todestag geschuldet.

Was Angehörige tun

  1. Die Kasse schriftlich über den Tod informieren und eine Kopie der Todesurkunde oder des Todesscheins beilegen.
  2. Ein Konto für die Rückerstattung angeben, zum Beispiel das Nachlasskonto. Zu viel bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet.
  3. Offene Arzt-, Spital- und Apothekenrechnungen noch bei der Kasse einreichen. Leistungen bis zum Todestag sind versichert.
  4. Laufende Lastschriften oder Daueraufträge stoppen.

Zusatzversicherung

Auch Zusatzversicherungen enden in der Regel mit dem Tod. Die Einzelheiten stehen in den AVB. Fragen Sie die Kasse, ob dort noch Leistungen oder Rückerstattungen offen sind.

Familienpolice

War die verstorbene Person Teil einer Familienpolice, bleiben die anderen Familienmitglieder versichert. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, ob Prämie und Franchise noch passen. Ein Wechsel ist für 2027 bis 30. November 2026 möglich.

Mustertext

Todesfall von [Name, Vorname, Geburtsdatum, Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich teile Ihnen mit, dass [Name] am [Datum] verstorben ist. Bitte beenden Sie alle Versicherungen auf den Todestag und erstatten Sie zu viel bezahlte Prämien auf folgendes Konto: [IBAN, Kontoinhaber].

Beilage: Kopie der Todesurkunde

Freundliche Grüsse

[Name der/des Angehörigen, Adresse, Unterschrift]

Brief fertig als PDF

CHF 24
  • Kündigung, Franchise- oder Modellwechsel als unterschriftsbereites PDF
  • Adresse der Kasse schon eingesetzt
  • Beliebig viele Briefe für die ganze Familie

Wechsel-Paket ansehen

Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF

Häufige Fragen

Muss ich die Krankenkasse eines Verstorbenen kündigen?

Nein. Die Grundversicherung endet mit dem Tod. Sie müssen den Todesfall aber melden, damit die Kasse richtig abrechnet.

Bekommen die Erben Prämien zurück?

Ja, Prämien für die Zeit nach dem Todestag werden anteilig zurückerstattet, in der Regel auf das angegebene Konto des Nachlasses.

Wer darf der Kasse den Tod melden?

Angehörige, Erben oder die Willensvollstreckung. Legen Sie eine Kopie der Todesurkunde bei.

Werden Rechnungen nach dem Tod noch bezahlt?

Leistungen bis und mit dem Todestag sind versichert. Reichen Sie offene Rechnungen ein.