Krankenkasse wechseln: Checkliste für 2027

Ein Kassenwechsel ist einfach, wenn die Reihenfolge stimmt. Mit dieser Checkliste vermeiden Sie die typischen Fehler, die einen Wechsel auf 1. Januar platzen lassen.

Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.

Die 7 Schritte

  1. Prämien vergleichen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich gleich, nur der Preis unterscheidet sich. Den offiziellen Vergleich des Bundes finden Sie auf priminfo.admin.ch.
  2. Franchise und Modell wählen. Prüfen Sie, ob eine höhere Franchise oder ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell für Sie günstiger ist. Gratis Franchise-Rechner.
  3. Bei der neuen Kasse anmelden. Für die Grundversicherung muss jede Kasse Sie aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 4 Abs. 2 KVG).
  4. Bisherige Kasse kündigen. Die Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen, nicht nur abgeschickt sein.
  5. Zusatzversicherung nicht vorschnell kündigen. Kündigen Sie sie erst, wenn die neue Zusatzversicherung schriftlich bestätigt ist.
  6. Offene Prämien bezahlen. Wer gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten nicht bezahlt hat, kann nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG).
  7. Bestätigungen aufbewahren. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass Sie ohne Unterbruch versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG).

Typische Fehler

  • Kündigung am 30. November abgeschickt statt angekommen.
  • Zusatzversicherung gekündigt, bevor die neue Kasse zugesagt hat.
  • Nur die eigene Police gekündigt, die Kinder vergessen. Familie in einem Brief kündigen.
  • Hausarztmodell gewählt, ohne zu prüfen, ob der eigene Arzt auf der Liste ist. Hausarzt behalten.

Wie schicke ich die Kündigung?

Am sichersten per Einschreiben, rechtzeitig vor dem 30. November. Viele Kassen akzeptieren auch Formulare im Kundenportal. Mehr dazu unter Kündigen per E-Mail oder eingeschrieben. Adressen und Mustertext aller Kassen finden Sie unter Krankenkasse kündigen.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 kündigen?

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Sie gilt dann auf 1. Januar 2027.

Muss ich zuerst kündigen oder mich zuerst bei der neuen Kasse anmelden?

Melden Sie sich zuerst bei der neuen Kasse an und kündigen Sie dann die bisherige, beides vor dem 30. November. Bei der Zusatzversicherung immer zuerst die schriftliche Zusage abwarten.

Kann mich die neue Kasse ablehnen?

In der Grundversicherung nicht. Sie muss jede Person mit Wohnsitz in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen darf sie ablehnen.

Verliere ich beim Wechsel Leistungen?

In der Grundversicherung nicht, die Leistungen sind gesetzlich gleich. Unterschiede gibt es nur bei Prämie, Service und Zusatzversicherungen.