Ein Kassenwechsel ist einfach, wenn die Reihenfolge stimmt. Mit dieser Checkliste vermeiden Sie die typischen Fehler, die einen Wechsel auf 1. Januar platzen lassen.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Am sichersten per Einschreiben, rechtzeitig vor dem 30. November. Viele Kassen akzeptieren auch Formulare im Kundenportal. Mehr dazu unter Kündigen per E-Mail oder eingeschrieben. Adressen und Mustertext aller Kassen finden Sie unter Krankenkasse kündigen.
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Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Sie gilt dann auf 1. Januar 2027.
Melden Sie sich zuerst bei der neuen Kasse an und kündigen Sie dann die bisherige, beides vor dem 30. November. Bei der Zusatzversicherung immer zuerst die schriftliche Zusage abwarten.
In der Grundversicherung nicht. Sie muss jede Person mit Wohnsitz in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen darf sie ablehnen.
In der Grundversicherung nicht, die Leistungen sind gesetzlich gleich. Unterschiede gibt es nur bei Prämie, Service und Zusatzversicherungen.