Viele zögern mit dem Kassenwechsel, weil sie ihren Arzt nicht verlieren wollen. Ob das ein Risiko ist, hängt allein vom Versicherungsmodell ab, nicht von der Kasse.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Im Standardmodell der Grundversicherung wählen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei unter den zugelassenen Leistungserbringern. Ein Kassenwechsel ändert daran nichts. Ihr Hausarzt rechnet einfach mit der neuen Kasse ab.
In diesen Modellen verpflichten Sie sich, zuerst eine bestimmte Stelle aufzusuchen. Dafür ist die Prämie tiefer. Welche Ärzte und Praxen in Frage kommen, legt jede Kasse selbst fest. Vor dem Wechsel sollten Sie deshalb prüfen:
Ist Ihr Arzt nicht auf der Liste, wählen Sie bei der neuen Kasse das Standardmodell oder ein Modell, das Ihren Arzt einschliesst. Mehr dazu unter Telmed-, HMO- oder Hausarztmodell wechseln.
Ihre Krankengeschichte bleibt bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Kasse führt keine Patientenakte, die Sie mitnehmen müssten. Laufende Behandlungen gehen nach dem Wechsel normal weiter, die neue Kasse übernimmt ab 1. Januar die Kosten.
Hat die bisherige Kasse eine Kostengutsprache erteilt, etwa für eine Physiotherapie oder ein Medikament, müssen Sie diese bei der neuen Kasse oft neu einholen. Fragen Sie Ihren Arzt, ob das bei Ihnen der Fall ist.
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Im Standardmodell immer. In Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen nur, wenn Ihr Arzt auf der Liste der neuen Kasse steht.
Ja, geben Sie ihm ab Januar die neue Versicherungskarte, damit er mit der richtigen Kasse abrechnet.
Dann wählen Sie das Standardmodell oder ein anderes Modell, in dem Ihr Arzt mitmacht. Die Prämie ist dann etwas höher.
Kündigung der bisherigen Grundversicherung bis 30. November 2026, damit der Wechsel auf 1. Januar 2027 gilt.