Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, nur die Prämie unterscheidet sich. Den neutralen Vergleich bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gratis auf priminfo.admin.ch.
Frist für den Kassenwechsel auf den 1.1.2027: Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen.
Melden Sie sich bei der neuen Kasse an (online oder per Formular) und kündigen Sie die bisherige Grundversicherung so, dass die Kündigung bis 30. November 2026 eintrifft. Adressen und Mustertext · Checkliste.
Nur den Kündigungsbrief? Gratis-Version als PDF
Ja. Der Prämienrechner wird vom Bundesamt für Gesundheit betrieben, enthält alle genehmigten Prämien und verlangt keine Kontaktdaten.
Private Portale finanzieren sich oft über Provisionen und fragen nach Telefonnummer oder E-Mail. Die Prämien selbst sind überall dieselben genehmigten Zahlen.
Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei Service und Modellen.
Die genehmigten Prämien werden jeweils Ende September veröffentlicht. Danach bleiben Ihnen bis 30. November für den Wechsel.